Mitglied werden
Wir freuen uns auf Dich!
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Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen werden. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung und deren Annahme erworben. Die schriftliche Beitrittserklärung ist an den Vorstand des Vereins zu richten; bei Kindern und Jugendlichen bedarf sie der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Personen, die bereits einem Reit- und Fahrverein angehören, müssen eine Erklärung über die Stamm-Mitgliedschaft im Sinne der LPO hinzufügen. Änderungen in der Stamm-Mitgliedschaft sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen! Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung gefordert werden.
Unser Verein verzichtet auf eine Aufnahmegebühr, dafür ist aber bei einem Eintritt während des laufenden Jahres der gesamte Jahresbeitrag zu entrichten (in bar an Vorstandsmitglied oder via Banküberweisung).
Aktives-Mitglied/Erwachsener: € 90.-
Aktives-Junioren-Mitglied (ab 18 bis 21 Jahre): € 55.-
Kinder/Jugend (bis einschließl. 17 Lebensjahr): € 40.-
Passives Fördermitglied: € 60.-
Aktivmitglieder sind natürliche Personen, die die Aufnahmebedingungen nach Art. 3.1 der Statuten erfüllen, vom Vorstand aufgenommen wurden und den Reitsport aktiv betreiben oder sich für ihn interessieren. Hier ein Auszug aus unseren Satzungen:
Rechte
Jedes Aktivmitglied ist stimmberechtigt und in die Organe des Vereins wählbar. Es hat das Recht Anträge zu stellen und über diese abstimmen zu lassen.
Jedes Aktivmitglied kann an den Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.
Grundsätzlich haben nur volljährige Mitglieder ein Stimmrecht. Eine Ausnahme gilt für Fragen, die direkt die Jugendarbeit betreffen. Hierbei haben auch jugendliche Mitglieder ab vollendetem 16 Lebensjahr ein Stimmrecht. Ansonsten sind Juniorenmitglieder ab dem 18. Altersjahr (Jahrgang entscheidend) Aktivmitgliedern gleichgestellt.
Pflichten im Verein
Jedes Aktivmitglied hat die Pflicht die Interessen des Vereins zu wahren. Es gibt keine Pflichteinsätze.
Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft unterwerfen sich die Mitglieder den Satzungen und Ordnungen des Kreisreiterverbandes, des Regionalverbandes, des Landesverbandes und der FN.
Pflichten gegenüber dem Partner Pferd
Die Mitglieder sind hinsichtlich der ihnen anvertrauten Pferde verpflichtet, stets die Grundsätze des Tierschutzes zu beachten, insbesondere
die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltens und tierschutzgerecht unterzubringen,
den Pferden ausreichend Bewegung zu ermöglichen,
die Grundsätze verhaltens- und tierschutzgerechter Pferdeausbildung zu wahren, d.h. ein Pferd nicht unreiterlich zu behandeln, z.B. zu quälen, zu misshandeln oder unzulänglich zu transportieren.
Auf Turnieren unterwerfen sich die Mitglieder der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) einschließlich ihrer Rechtsordnung. Verstöße gegen die dort aufgeführten Verhaltensregeln (§ 920 LPO) können gem. § 921 LPO mit Verwarnung, Geldbußen und/oder Sperren geahndet werden. Außerdem können dem Mitglied die Kosten des Verfahrens auferlegt und die Entscheidung veröffentlicht werden.
Verstöße gegen das Wohl des Pferdes können durch LPO-Ordnungsmaßnahmen auch geahndet werden, wenn sie sich außerhalb des Turnierbetriebes ereignen.
Personen, die den Verein uneigennützig bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben persönlich, finanziell oder materiell zu unterstützen bereit sind, können vom Vorstand als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.
Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erkennen die Mitglieder die Satzungen und Ordnungen des Kreisreiterverbandes,
des Regionalverbandes, des Landesverbandes und der FN an.